Frühere Fassung der Affiliate-Bedingungen, gültig bis 14. Oktober 2026. Aktuelle Fassung
Zuletzt aktualisiert: 13. Oktober 2026
1. Einleitung
1.1 Parteien
Diese Bedingungen des Affiliate-Programms (im Folgenden "Bedingungen") regeln das Verhältnis zwischen:
- Betreiber: Ondřej Smutný, Ident.-Nr. (IČO): 75343533, Libichov 73, 294 42 Dobrovice, Tschechische Republik (im Folgenden "GiftWeGo", "Betreiber" oder "wir")
- Affiliate-Partner: Jede natürliche oder juristische Person, die im GiftWeGo-Affiliate-Programm registriert ist (im Folgenden "Partner" oder "Sie")
1.2 Zweck
Das GiftWeGo-Affiliate-Programm ermöglicht es Partnern, die Dienste von GiftWeGo über eindeutige Empfehlungslinks zu bewerben und Provisionen für qualifizierte Käufe der vermittelten Kunden zu verdienen.
1.3 Annahme
Mit der Registrierung im Affiliate-Programm bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen in vollem Umfang zustimmen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, registrieren Sie sich bitte nicht.
2. Registrierung und Genehmigung
2.1 Antrag
Die Registrierung setzt Folgendes voraus:
- Ein gültiges GiftWeGo-Benutzerkonto
- Ein ausgefülltes Antragsformular mit wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben
- Die Genehmigung durch den Betreiber
2.2 Genehmigungsverfahren
- Jeder Antrag wird individuell und nach alleinigem Ermessen des Betreibers geprüft.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, jeden Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Affiliate-Programm.
2.3 Empfehlungscode
Nach der Genehmigung erhält der Partner einen automatisch generierten, eindeutigen Empfehlungscode. Dieser Code ist nicht übertragbar und dient der Zuordnung der dem Partner zurechenbaren Provisionen.
3. Provisionen und Auszahlung
3.1 Wofür eine Provision entsteht und Provisionssätze
Ab dem Start des GiftWeGo-Plus-Abonnements für alle Nutzer (13. Oktober 2026) entstehen Provisionen ausschließlich für Zahlungen für das GiftWeGo-Plus-Abonnement ("Plus"), die von einem durch den Partner vermittelten Kunden geleistet werden (Abschnitt 3.3). Andere Produkte und Dienste von GiftWeGo (Credits, Geschenkgutscheine, Cloud-Abonnement, Generierung von Geschäftscodes, Aktivierung von Geschäftsvorlagen und weitere) begründen keinen Provisionsanspruch.
| Plus-Zahlung des Kunden | Provision |
|---|---|
| Erste Jahreszahlung | 30 % |
| Verlängerung nach dem ersten Jahr (2. Zahlung) | 10 % |
| Verlängerung nach dem zweiten Jahr (3. Zahlung) | 10 % |
| Weitere Verlängerungen | keine Provision |
Eine Provision entsteht somit für höchstens drei Zahlungen eines Kunden: die erste Jahreszahlung und die Verlängerungen, die innerhalb von zwei Jahren ab der ersten Zahlung erfolgen (mit einer Toleranz von 31 Tagen für eine verspätet bezahlte Verlängerung). Schließt der Kunde innerhalb dieses Zeitraums ein neues Plus-Abonnement ab (z. B. nach einer Kündigung), wird dessen Zahlung als Verlängerung behandelt.
Bemessungsgrundlage der Provision ist der Betrag, den der Kunde für die jeweilige Plus-Zahlung tatsächlich bezahlt hat (nach Abzug eines etwaigen Rabatts, z. B. aus einem Promo-Code). Der Betreiber ist nicht umsatzsteuerlich registriert, daher enthält der Plus-Preis keine Umsatzsteuer und die Bemessungsgrundlage wird nicht um Umsatzsteuer gemindert; Gebühren des Zahlungsdienstleisters werden von der Bemessungsgrundlage nicht abgezogen. Provisionen werden in der Währung der Zahlung erfasst (CZK, EUR oder USD).
Insbesondere entsteht keine Provision:
- für eine Zahlung, die der Kunde nicht bezahlt hat (z. B. bei einem Rabatt von 100 %), oder für Plus, das der Betreiber unentgeltlich oder manuell bereitgestellt hat,
- für Plus, das im Rahmen eines Geschäftsabonnements (Premium) bereitgestellt wird, oder für ein Abonnement, das aus einem früheren Cloud- oder Premium-Abonnement umgewandelt wurde,
- für Zahlungen des Partners selbst oder von Personen, die zugunsten des Partners handeln (Selbstvermittlung (Self-Referral), Abschnitt 4.2 Punkt 9).
3.2 Änderungen der Provisionssätze
Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Provisionssätze zu ändern. Änderungen gelten für Zahlungen, die nach dem Inkrafttreten der Änderung geleistet werden; bereits verdiente Provisionen bleiben unberührt. Partnern kann ein vom Standard abweichender individueller Provisionssatz gewährt werden.
3.3 Attribution – Zuordnung eines Kunden zum Partner
- Nach einem Klick auf einen Empfehlungslink wird im Browser des Besuchers ein HttpOnly-Tracking-Cookie
gw_refmit einer Gültigkeit von 30 Tagen gespeichert (First-Click-Attribution – der erste Klick entscheidet; weitere Klicks ändern die Zuordnung nicht) – nur wenn der Besucher im Cookie-Banner in Marketing-Cookies eingewilligt hat (auch nachträglich während desselben Besuchs). - Registriert sich der Besucher, solange das Cookie gültig ist, wird sein Benutzerkonto dem Partner dauerhaft zugeordnet. Eine Provision für seine Plus-Zahlungen entsteht auch dann, wenn er Plus erst später kauft.
- Ein bestehender Nutzer (Konto vor dem Klick erstellt), der sich anmeldet, solange das Cookie gültig ist, wird dem Partner nur für einen Plus-Kauf zugeordnet, der innerhalb von 30 Tagen nach dem Klick erfolgt.
- Provisionen für Verlängerungen stehen dem Partner zu, der die Provision für die erste Zahlung dieses Kunden erhalten hat.
- Das Speichern und Auslesen des Tracking-Cookies erfordert die Einwilligung des Besuchers nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy), umgesetzt u. a. in § 89 Abs. 3 des tschechischen Gesetzes Nr. 127/2005 Slg. über elektronische Kommunikation und in § 25 Abs. 1 TDDDG. Ohne Einwilligung wird auf dem Gerät des Besuchers nichts gespeichert und der Empfehlungscode wird nur für die Dauer des Besuchs in der Seitenadresse mitgeführt: Registriert sich der Besucher (meldet er sich an) während desselben Besuchs, wird sein Konto dem Partner nach den obigen Regeln zugeordnet; andernfalls erfolgt keine Zuordnung und es entsteht kein Provisionsanspruch. Widerruft der Besucher seine Einwilligung, wird das Cookie gelöscht. Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass aus diesem Grund nicht jede Conversion erfasst werden kann, dass der Betreiber ohne Einwilligung des Besuchers kein Tracking durchführen darf und dass der Partner Besucher weder zur Einwilligung drängen noch das Cookie-Banner umgehen darf.
- Der Partner ist für die korrekte Verwendung der Empfehlungslinks verantwortlich. Der Betreiber haftet nicht für technische Probleme auf Seiten des Partners.
3.4 Sperrfrist (Lockdown), Widerruf und Erstattungen
Jede Provision unterliegt einer Sperrfrist (Lockdown) von 30 Tagen ab dem Zahlungsdatum. Während dieser Frist ist die Provision "ausstehend" und kann nicht ausgezahlt werden, und der Betreiber kann sie aus den in Abschnitt 5 genannten Gründen ablehnen.
Widerruft der Kunde den Plus-Vertrag (Verbraucher innerhalb von 14 Tagen) oder erstattet der Betreiber eine Zahlung ganz oder teilweise, wird die Provision anteilig um den erstatteten Teil der Zahlung gekürzt; wird die gesamte Zahlung erstattet, entfällt die Provision. Dies gilt auch nach Ablauf der Sperrfrist. Wurde die betroffene Provision bereits ausgezahlt, verrechnet der Betreiber die Differenz mit künftigen Provisionen des Partners oder fordert den Partner zur Rückzahlung auf.
3.5 Mindestauszahlungsbetrag
Eine Auszahlung ist möglich, sobald ein Mindestguthaben in der jeweiligen Währung erreicht ist: 500 CZK, $20 USD oder €20 EUR.
3.6 Auszahlungsmethode
Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung oder über einen Zahlungsdienst (z. B. Wise, Revolut) auf Grundlage der Angaben, die der Partner in den Einstellungen seines Affiliate-Kontos hinterlegt hat. Provisionen werden in der Währung erfasst, in der der Kunde den Kauf getätigt hat (CZK, EUR oder USD). Die konkrete Auszahlungsmethode wird individuell abgestimmt.
Der Partner ist für die Richtigkeit der angegebenen Zahlungsdaten verantwortlich.
3.7 Überweisungsgebühren
Sämtliche mit der Auszahlungsüberweisung verbundenen Gebühren trägt der Partner. Dazu gehören unter anderem:
- Gebühren für Banküberweisungen (inländisch und international)
- Gebühren für Währungsumrechnung (Wechselkurse)
- Gebühren von Zahlungsdiensten (Wise, Revolut usw.)
- Gebühren der Empfängerbank
Diese Gebühren werden von den jeweiligen Finanzinstituten festgelegt und erhoben, nicht vom Betreiber. GiftWeGo hat keinen Einfluss auf diese Gebühren und übernimmt keine Verantwortung für sie.
Der im Affiliate-Dashboard angezeigte Betrag ist der Bruttobetrag der Provision in der Kaufwährung (CZK, EUR oder USD). Der tatsächlich auf dem Konto des Partners gutgeschriebene Betrag kann aufgrund der oben genannten Überweisungs- und Umrechnungsgebühren niedriger sein. GiftWeGo garantiert weder einen bestimmten Wechselkurs noch bestimmte Gebührenhöhen Dritter.
3.8 Abwicklung der Auszahlung
- Auszahlungen werden manuell und in der Regel innerhalb von 30 Werktagen nach einem genehmigten Auszahlungsantrag bearbeitet.
- Der Betreiber behält sich das Recht vor, jede Auszahlung zurückzuhalten, zu verzögern oder abzulehnen, wenn der Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Bedingungen, betrügerische Aktivitäten oder sonstiges unzulässiges Verhalten besteht, und zwar nach alleinigem Ermessen des Betreibers.
- Der Betreiber ist nicht verpflichtet, Provisionen auszuzahlen, wenn irgendein Verdacht auf unzulässiges Verhalten besteht, auch ohne Nachweis eines solchen Verhaltens.
3.9 Kündigung durch den Kunden und Ende der Partnerschaft
- Kündigt der Kunde das Plus-Abonnement, bleiben die Provisionen für bereits geleistete Zahlungen bestehen (vorbehaltlich Abschnitt 3.4); für Verlängerungen, die nicht mehr stattfinden, entsteht keine Provision. Dasselbe gilt, wenn eine Verlängerungszahlung nicht eingezogen werden kann.
- Verlässt der Partner das Programm oder wird das Konto des Partners gesperrt bzw. die Partnerschaft beendet (Abschnitt 6), entsteht für Zahlungen, die nach diesem Tag geleistet werden, keine Provision.
3.10 Übergangsbestimmungen
- Diese Fassung von Abschnitt 3 gilt ab dem Start von GiftWeGo Plus (13. Oktober 2026). Bis zu diesem Tag gilt die vorherige Fassung (Provisionen für Credits, Geschenkgutscheine, Cloud-Abonnement, Geschäftscodes und Vorlagen).
- Provisionen, die vor dem Start von GiftWeGo Plus verdient wurden, bleiben in ihrem aktuellen Status erhalten (ausstehend, genehmigt und ausgezahlt). Sie werden nach den bisherigen Regeln genehmigt, ausgezahlt und gegebenenfalls storniert (Erstattungen); Sperrfrist, Mindestauszahlungsbetrag und Auszahlungsmethode ändern sich nicht. Sie werden zusammen mit den Plus-Provisionen dem Guthaben hinzugerechnet.
- Für Zahlungen ab dem Start von GiftWeGo Plus entstehen Provisionen ausschließlich nach Abschnitt 3.1.
4. Pflichten des Partners
4.1 Zulässige Methoden
Partner dürfen GiftWeGo ausschließlich über die folgenden Methoden bewerben:
- Eigene Websites, Blogs und Content-Plattformen
- Soziale Medien (private und geschäftliche Profile)
- YouTube und andere Videoplattformen
- Podcasts
Die Bewerbung per E-Mail (einschließlich Newsletter) ist ausdrücklich untersagt. Der Betreiber möchte nicht mit unerwünschter Kommunikation oder mit Kommunikationskanälen außerhalb seiner Kontrolle in Verbindung gebracht werden.
4.2 Unzulässige Methoden
Partner dürfen unter keinen Umständen:
- E-Mails versenden — jede Bewerbung per E-Mail, Newsletter oder Nachricht (auch an eigene Abonnenten) ist untersagt
- Spam — unerwünschte Massennachrichten oder Kommentare in sozialen Medien, Foren usw.
- Cookie Stuffing — Laden von Empfehlungslinks ohne Wissen des Besuchers
- Incentivierte Klicks — Bezahlung oder Belohnung von Nutzern für das Anklicken von Empfehlungslinks
- Identitätsvortäuschung — Erwecken des Eindrucks, ein offizieller Vertreter oder Mitarbeiter von GiftWeGo zu sein
- Irreführende Werbung — falsche, irreführende oder übertriebene Aussagen über GiftWeGo
- Nicht genehmigte Rabatte — Versprechen von Rabatten oder Vorteilen, die GiftWeGo nicht genehmigt hat
- Link-Manipulation — Umleiten, Verschleiern (Cloaking) oder sonstiges Manipulieren von Empfehlungs-URLs
- Selbstvermittlung (Self-Referral) — Registrierung oder Kauf über den eigenen Empfehlungslink
- Brand Bidding — Schalten von PPC-Anzeigen auf Keywords, die "GiftWeGo" enthalten, ohne schriftliche Zustimmung
- Rechtsverstöße — jede Bewerbung, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt
4.3 Kennzeichnung von Affiliate-Links
Partner müssen alle geltenden Kennzeichnungspflichten (einschließlich der FTC-Richtlinien und der EU-Vorschriften) einhalten, indem sie Affiliate-Links deutlich kennzeichnen und bei allen Affiliate-Links das Attribut rel="sponsored" verwenden.
4.4 Steuerliche Pflichten
Partner sind für sämtliche steuerlichen Pflichten, die sich aus den Einnahmen aus dem Affiliate-Programm ergeben, vollständig selbst verantwortlich.
5. Betrug, Verstöße und Sanktionen
5.1 Definition von Betrug
Als betrügerisches Verhalten gilt unter anderem:
- Erzeugen künstlicher Klicks, Impressionen oder Conversions
- Transaktionen im Wege der Selbstvermittlung (Self-Referral)
- Cookie Stuffing und Cookie Injection
- Einsatz von Bots, Skripten oder automatisierten Tools zur Erzeugung von Traffic
- Manipulation von Statistiken oder Tracking-Mechanismen
- Durchführung von Conversions über VPN-, Proxy- oder Rechenzentrums-IP-Adressen zur Verschleierung der Identität
- Wiederholtes Anlegen von Konten zur Umgehung von Programmbeschränkungen
- Jede andere Aktivität, die der Betreiber nach seinem alleinigen und uneingeschränkten Ermessen als verdächtig, unlauter oder dem Sinn des Programms widersprechend ansieht
5.2 Untersuchung und Sperrung
- Der Betreiber überwacht die Aktivitäten der Partner aktiv mithilfe automatisierter Systeme zur Betrugserkennung.
- Bei jedem Verdacht auf betrügerisches oder unzulässiges Verhalten — auch ohne konkrete Beweise — kann der Betreiber:
- Das Affiliate-Konto des Partners sofort sperren
- Alle nicht ausgezahlten Provisionen einfrieren
- Eine interne Untersuchung einleiten, ohne verpflichtet zu sein, den Partner über deren Verlauf zu informieren
5.3 Sanktionen
Bei Feststellung oder Verdacht eines Verstoßes kann der Betreiber nach eigenem alleinigen Ermessen:
- Nicht ausgezahlte Provisionen annullieren — alle Provisionen in jedem Status (ausstehend, genehmigt, auszahlbar) können dauerhaft für ungültig erklärt werden
- Dauerhafter Ausschluss — die Partnerschaft sofort beenden und das Konto sowie die E-Mail-Adresse des Partners dauerhaft sperren
- Rückforderung (Clawback) — die Rückzahlung bereits ausgezahlter Provisionen verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie durch betrügerisches Verhalten erlangt wurden
- Meldung — in Fällen eines schwerwiegenden Verdachts auf strafbare Handlungen die zuständigen Behörden einschalten
5.4 Entscheidung des Betreibers
Alle Entscheidungen des Betreibers über die Beurteilung betrügerischen Verhaltens, Verstöße gegen die Bedingungen sowie die Gewährung oder Verweigerung von Provisionen sind endgültig und nicht anfechtbar. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, seine Entscheidungen zu begründen oder Beweise dafür vorzulegen.
5.5 Haftung des Partners
Partner tragen die volle Verantwortung für alle Aktivitäten, die über ihr Affiliate-Konto ausgeführt werden, einschließlich der Aktivitäten Dritter, die in ihrem Namen oder mit ihrem Wissen handeln.
6. Rechte des Betreibers
6.1 Änderungen des Programms
Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung:
- Provisionssätze, Vergütungsstrukturen oder Mindestauszahlungsbeträge zu ändern
- Das Affiliate-Programm zu ändern, auszusetzen oder vollständig einzustellen
- Technische Tracking-Parameter (Cookie-Laufzeit, Attributionsmodell) zu ändern
6.2 Beendigung durch den Betreiber
Der Betreiber kann die Partnerschaft jederzeit, aus beliebigem Grund oder ohne Grund, mit sofortiger Wirkung beenden. Bei Beendigung:
- Verliert der Partner alle Provisionen, die zum Zeitpunkt der Beendigung nicht genehmigt sind
- Genehmigte, aber nicht ausgezahlte Provisionen können nach Ermessen des Betreibers ausgezahlt werden oder nicht
- Muss der Partner unverzüglich alle Affiliate-Links von seinen Plattformen entfernen
6.3 Freiwillige Beendigung durch den Partner
Der Partner kann seine Teilnahme am Affiliate-Programm jederzeit über die Einstellungen im Affiliate-Dashboard freiwillig beenden. Bei freiwilliger Beendigung:
- Verfallen alle nicht ausgezahlten Provisionen (einschließlich genehmigter) unwiderruflich, und der Partner verliert jeglichen Anspruch darauf
- Verliert der Empfehlungscode sofort seine Gültigkeit
- Muss der Partner alle Affiliate-Links von seinen Plattformen entfernen
- Bleibt das GiftWeGo-Benutzerkonto des Partners unberührt — beendet wird nur die Affiliate-Partnerschaft
6.4 Überwachung
Der Betreiber ist berechtigt, alle Affiliate-Aktivitäten des Partners zu überwachen, die Websites und Plattformen des Partners zu prüfen sowie Informationen und Nachweise zu den Werbemethoden anzufordern.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Keine Einkommensgarantie
GiftWeGo übernimmt keine Garantie für Einnahmen aus dem Affiliate-Programm.
7.2 Verfügbarkeit des Dienstes
GiftWeGo garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Affiliate-Systems oder der Tracking-Mechanismen.
7.3 Haftungshöchstgrenze
Die Gesamthaftung des Betreibers gegenüber dem Partner für sämtliche Ansprüche aus dem Affiliate-Programm ist auf die Höhe der in den vorangegangenen 12 Monaten tatsächlich ausgezahlten Provisionen begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 CZK.
8. Geistiges Eigentum
Der Betreiber gewährt Partnern eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Namens GiftWeGo, des Logos und der Werbematerialien ausschließlich zum Zweck der Affiliate-Werbung. Partner dürfen das Markenbild von GiftWeGo ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verändern.
9. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Affiliate-Programms richtet sich nach der Datenschutzerklärung von GiftWeGo. Partner dürfen personenbezogene Daten von GiftWeGo-Kunden nicht über das für die Funktion der Affiliate-Links erforderliche Maß hinaus erheben, speichern oder verarbeiten.
Das Tracking-Cookie gw_ref wird auf dem Gerät des Besuchers nur mit seiner Einwilligung in Marketing-Cookies gespeichert und ausgelesen (Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie, § 89 Abs. 3 des tschechischen Gesetzes Nr. 127/2005 Slg., § 25 Abs. 1 TDDDG) – siehe Abschnitt 3.3. Der Partner erhält keine personenbezogenen Daten von GiftWeGo-Kunden; im Affiliate-Dashboard sieht er nur zusammengefasste Daten (Anzahl der Klicks, Produkttyp, Betrag und Status der Provision).
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Streitigkeiten werden von den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden.
10.2 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
10.3 Änderungen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die weitere Teilnahme gilt als Annahme der geänderten Bedingungen.
10.4 Gesamte Vereinbarung
Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Betreiber und dem Partner in Bezug auf das Affiliate-Programm dar.
Bestätigung und Zustimmung
Mit der Registrierung im GiftWeGo-Affiliate-Programm bestätigen Sie, dass:
✓ Sie diese Bedingungen des Affiliate-Programms gelesen und verstanden haben
✓ Sie diesen Bedingungen in vollem Umfang zustimmen
✓ Sie mindestens 18 Jahre alt sind (oder die Zustimmung Ihrer Eltern bzw. Ihres Erziehungsberechtigten haben)
✓ die von Ihnen gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind
✓ Sie GiftWeGo nicht per E-Mail oder über unerwünschte Nachrichten bewerben werden
✓ Sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten werden
✓ Sie zur Kenntnis nehmen, dass der Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen Provisionen ablehnen, Ihr Konto sperren oder die Partnerschaft beenden kann
✓ Sie zur Kenntnis nehmen, dass alle Entscheidungen des Betreibers über betrügerisches Verhalten endgültig sind
Gültig ab: dem Start von GiftWeGo Plus (13. Oktober 2026)
Version: 2.0
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- E-Mail: info@giftwego.com
- Web: giftwego.com